Wann im Studium bietet sich ein Auslandsaufenthalt an? Welche Leistungen können im Ausland erbracht werden?

Generell ist ein Auslandsaufenthalt möglich, sobald man das erste Studienjahr abgeschlossen hat – ab dem 3. Semester eines Bachelorstudiengangs. Allerdings existieren je nach Studiengang Empfehlungen, wann ein Auslandsaufenthalt sinnvoll eingeplant werden kann.

Bachelor Informatik

Die Fachgruppe Informatik möchte garantieren, dass ein Studienabschluss an der RWTH überwiegend aus Leistungen besteht, die auch an der RWTH erbracht wurden. Daher können im Rahmen von Auslandsaufenthalten nur bis zu 60 Credits an Leistungen anerkannt werden. Dies entspricht zwei Auslandssemestern.

Rein prinzipiell ist ein Auslandsaufenthalt ab dem 3. Fachsemester möglich. Aber man sollte zuerst etwas "Erfahrung" an der eigenen Unis sammeln, bevor man sich auf einen Auslandsaufenthalt bewirbt - daher wird eine Bewerbung erst im dritten Fachsemester (für das 5. Fachsemester) empfohlen. Zu diesem Zeitpunkt sind auch die meisten Pflichtvorlesungen der Informatik abgeschlossen und man hat viele VOraussetzungen für Kurse der Partneruniversitäten erlangt.

Sollen zwei Semester im Ausland verbracht werden, bieten sich entsprechend das 5. und 6. Fachsemester an. Ein zweisemestriger Aufenthalt ist empfehlenswert, da man mehr Zeit hat, das fremde Umfeld und die fremde Kultur in sich aufzunehmen und somit einen Gewinn an persönlicher Erfahrung hat.

Im 5. und 6. Fachsemester belegt werden können an einer Partneruniversität prinzipiell:

  • Pflichtfächer Elements of Machine Learning and Data Science sowie IT Security. Falls an der Partneruniversität ähnliche Fächer angeboten werden, können sie anerkannt werden.
  • Bis zu drei Wahlpflichtveranstaltungen (18 Credits)
  • Theoretisches Wahlpflichtfach (6 Credits). Es hängt stark von der ausgewählten Universität ab, ob die Belegung eines theoretischen Wahlpflichtfachs möglich ist. Viele Partneruniversitäten bieten kaum oder gar keine Theorie im Sinne unseres Studiengangs an.
  • Seminar (4 Credits). Aber Achtung: Seminare werden von den wenigesten Partneruniversitäten angeboten.
  • Software-Projektpraktikum (6 Credits)
  • Nicht-technisches Wahlfach (4 Credits). Sprachkurse, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts absolviert werden, können als nicht-technisches Fach angerechnet werden.
  • Bachelorarbeit (15 Credits). Soll die Bachelorarbeit im Ausland erstellt werden, muss im Vorfeld ein Professor aus der Fachgruppe Informatik gefunden werden, der die Rolle des Zweitbetreuers übernimmt. Ohne die Zustimmung eines Professors der Fachgruppe Informatik zu einem angebotenen Thema ist es nicht möglich, eine Bachelorarbeit an einer Partneruniversität durchzuführen. Dies sollte frühzeitig geklärt werden.
  • Eventuell Wahlpflichtfächer aus dem Anwendungsbereich. Hierzu ist keine generelle Aussage möglich. Es hängt zum einen von der ausgewählten Partneruniversität ab, ob die Belegung von nicht-Informatik-Veranstaltungen überhaupt möglich ist.

Zu beachten bei der Planung eines Auslandsaufenthalts ist daher, dass eventuell das theoretische Wahlpflichtfach und das Seminar an der RWTH erbracht werden müssen, ebenso eventuell die Pflichtfächer. Konkret bedeutet dies, dass man sich frühzeitig informieren sollte, welche Möglichkeiten die potentiellen Zieluniversitäten bieten, und dass man seinen Studienplan ggfs. entsprechend umstellen sollte, um nicht erbringbare Leistungen, die im 5. (und 6.) Fachsemester zu erbringen wären, wenn möglich vorzuholen. Berücksichtigt werden sollte auch, dass dies oft nicht machbar ist – es muss mit einer Verlängerung des Studiums auf 7 Semester gerechnet werden, da nach der Rückkehr die verpassten Veranstaltungen nachgeholt werden müssen. Lässt man sich allerdings für den Auslandsaufenthalt beurlauben, ist es trotz der physikalischen Verlängerung des Studiums möglich, das Studium innerhalb von 6 Fachsemestern abzuschließen und somit weiterhin von Vorteilen wie der Streichregelung Gebrauch zu machen. Weitere Informationen zur Beurlaubung finden sich im nachfolgenden Punkt „Welche organisatorischen Aspekte muss ich berücksichtigen?“.

Master Informatik

Auch in diesem Studienprogramm möchte die Fachgruppe Informatik garantieren, dass ein Studienabschluss an der RWTH überwiegend aus Leistungen besteht, die auch an der RWTH erbracht wurden. Daher können im Rahmen von Auslandsaufenthalten nur bis zu 30 Credits an Leistungen anerkannt werden. Dies entspricht einem Auslandssemester.

Da es im Rahmen des Masterstudiengangs nur noch Wahlpflichtveranstaltungen und Seminare/Praktika gibt und der Studienplan dementsprechend sehr flexibel ist, ist ein Auslandsaufenthalt in jedem Fachsemester möglich. Es wird allerdings empfohlen, einen Auslandsaufenthalt so früh wie möglich (1. oder 2. Fachsemester) einzuplanen – an einer ausländischen Universität erbrachte Veranstaltungen können nur dann anerkannt werden, wenn die Inhalte nicht bereits durch Veranstaltungen an der RWTH erbracht wurden. Da die meisten Partneruniversitäten ein vergleichsweise kleines Angebot an Informatikveranstaltungen anbieten, besteht die Gefahr, dass man sich durch zwei Semester Studium an der RWTH so weit in seiner Auswahl einschränkt, dass das Angebot der Wunschuniversität nicht mehr ausreichend viele interessante Veranstaltungen umfasst.

Für Masterarbeiten, Theoriefächer und das Anwendungsfach gelten allerdings die gleichen Einschränkungen wie für den Bachelorstudiengang.

Eine Verlängerung des Studiums durch den Auslandsaufenthalt ist hier nicht so wahrscheinlich wie im Bachelorstudium – allerdings ist man durch die Festlegung einer Obergrenze anerkennbarer Credits auf einsemestrige Auslandsaufenthalte beschränkt oder nimmt in Kauf, dass sich das Studium physikalisch um ein Semester verlängert, wenn man zwei Auslandssemester einplant. Auch in diesem Fall ist es aber dennoch möglich, das Studium durch Beurlaubung in 4 Fachsemestern abzuschließen. Weitere Informationen zur Beurlaubung finden sich im nachfolgenden Punkt „Welche organisatorischen Aspekte muss ich berücksichtigen?“.

Kombinierter Aufenthalt Bachelor & Master Informatik

Für diejenigen, die planen, während des Bachelorstudiums ins Ausland zu gehen, gibt es trotz der vorherigen Ausführungen eine Möglichkeit, das Studium auch ohne physikalische Verlängerung der Studiendauer abzuschließen, falls man zum Masterstudium an der RWTH bleibt.

Die Fachgruppe Informatik bietet die Möglichkeit, sich Leistungen aus einem Auslandsaufenthalt teils im Bachelorstudium und teils im Masterstudium anerkennen zu lassen. Plant man im 5. und 6. Fachsemester des Bachelorstudiums einen Auslandsaufenthalt ein, wird sich das Bachelorstudium höchstwahrscheinlich auf sieben Semester verlängern, da man z.B. Seminar, Bachelorarbeit und Pflichtfächer nachholen muss. Lässt man sich nur ca. 30 Credits der erbrachten Leistungen im Bachelorstudium anerkennen, schließt man das Studium nach dem 7. Semester ab (durch Ausnutzung der Beurlaubungsmöglichkeit in 6 Fachsemestern). Die restlichen ca. 30 Credits kann man als vorgezogene Masterprüfungen anerkennen lassen, wodurch sich die anschließende Dauer des Masterstudiums auf drei Semester reduziert (was aber durch die Anerkennung als 4 Fachsemester gezählt wird). Die Zeit bis zum Abschluss des Masterstudiums bleibt somit bei 10 Semestern.

Einschränkungen

Bitte beachten: alle vorherigen Ausführungen gehen davon aus, dass alle im Ausland erbrachten Leistungen anerkennbar sind und erfolgreich absolviert werden. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass man seinen Studienplan frühzeitig so umplant, dass alle an der RWTH noch ausstehenden Leistungen im Bachelorstudium in einem einzigen weiteren Semester erbracht werden können. Dies ist nicht in allen Fällen machbar, oftmals abhängig vom Anwendungsfach. Daher muss man in jedem Fall bewusst sein, dass sich das Studium durch einen Auslandsaufenthalt verlängern kann (wenn sich auch nicht notwendigerweise die Anzahl der Fachsemester erhöht).

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